03.07.2024

Definition von Auftraggeber/Bauherr, Rechte und Pflichten des Auftraggebers

VON: friedrich howanietz

Aqua Consulting Blog Friedrich Howanietz

Das ist Teil einer Serie, die sich mit den Rechten und Pflichten der Beteiligten am Bauvorhaben beschäftigt. Kaum einer hat sich mit den Rollen, Rechten und Pflichten der Beteiligten auseinandergesetzt. 

Viele Beteiligte machen Arbeiten und übernehmen Verantwortungen, die nicht ihr Hut sind.  Sie lassen sich die Verantwortlichkeiten aufs Aug drücken, weil sie ihre eigene Position am Organigramm des Bauvorhabens nicht kennen. Noch kennen sie die Verantwortlichkeiten der Beteiligten. Das Ergebnis ist Chaos. Ich halte die Informationen sehr dicht, damit sparst Du Dir viel Lesen und kannst das als Referenz in Deine Verträge und Vereinbarungen nehmen. Am Ende gibt es das Referenzmaterial wo die Sachen zu finden sind.

Der Auftraggeber, häufig auch als Bauherr bezeichnet, ist die natürliche oder juristische Person, die ein Bauprojekt initiiert und dessen Finanzierung sicherstellt. Der Bauherr beauftragt Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen mit der Planung und Ausführung des Bauvorhabens. In diesem Zusammenhang trägt er die Verantwortung für die Projektdefinition, die Bereitstellung von Finanzmitteln und die Überwachung des Baufortschritts.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers in Bezug auf die VOB und HOAI

Rechte des Auftraggebers/Bauherrn

  1. Planungs- und Kostensicherheit: Anspruch auf klare und verbindliche Planung sowie Kostenübersicht durch den Architekten und die beteiligten Ingenieure.
  2. Qualitätssicherung: Anspruch auf qualitätsgerechte Ausführung der Bauleistungen nach den vereinbarten Standards und Plänen.
  3. Vertragsgerechte Leistung: Anspruch auf Einhaltung der vertraglich festgelegten Leistungen und Fristen durch die beauftragten Unternehmen.
  4. Rechnungsprüfung: Recht auf Prüfung und Abnahme der Rechnungen und Nachweise der ausgeführten Leistungen.
  5. Abnahme der Bauleistung: Recht auf förmliche Abnahme der erbrachten Bauleistungen.

Pflichten des Auftraggebers/Bauherrn

  1. Mitwirkungspflichten (§ 642 BGB): Bereitstellung aller für die Planung und Ausführung notwendigen Unterlagen und Entscheidungen. Dazu gehört auch die Klärung der Aufgabenstellung und die Abstimmung mit weiteren Planungsbeteiligten.
  2. Koordination und Organisation: Übernahme der vertraglichen Leitung und organisatorischen Koordination, soweit diese nicht durch die beauftragten Planungs- und Überwachungsleistungen abgedeckt sind.
  3. Finanzierungssicherung: Sicherstellung der Finanzierung des Projekts und rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütungen.
  4. Vertragliche Abwicklung: Abschluss und Verwaltung aller notwendigen Verträge und Beauftragung weiterer Leistungen.
  5. Rechtliche Abnahmen: Durchführung und Dokumentation der Abnahmen sowie die Bearbeitung aller auftretenden Rechtsfragen.

Pflichten nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Die VOB teilt sich in drei Teile: VOB/A (Ausschreibung, Vergabe und Vertrag), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).

  1. VOB/A:
    • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.
    • Transparente und faire Vergabeverfahren.
  2. VOB/B:
    • Rechtzeitige Bereitstellung der Baustelle und der für die Bauausführung notwendigen Voraussetzungen.
    • Überwachung der Bauausführung und Sicherstellung, dass die Arbeiten gemäß Vertrag ausgeführt werden.
    • Durchführung der Abnahme der Bauleistungen und Erfüllung der Zahlungsbedingungen.
  3. VOB/C:
    • Beachtung der spezifischen technischen Anforderungen und Normen, die für die einzelnen Gewerke relevant sind.

Pflichten nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

  1. Beauftragung der Planungsleistungen:
    • Vertragsgemäße Beauftragung und Vergütung der Planungsleistungen entsprechend den Leistungsphasen der HOAI.
  2. Mitwirkungspflichten:
    • Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Informationen für die verschiedenen Leistungsphasen.
    • Aktive Mitarbeit und Entscheidungsfindung in Abstimmung mit den Architekten und Ingenieuren.
  3. Genehmigungen und Nachweise:
    • Sicherstellung der notwendigen Genehmigungen und Bereitstellung aller erforderlichen Nachweise.

Referenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 642 Mitwirkung des Bestellers
  2. HOAI 2021: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere § 34 (Leistungsbild, Objektplanung Gebäude und Innenräume) und die entsprechenden Anlagen.
  3. VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen): VOB/A, VOB/B und VOB/C
  4. Deutsches Institut für Normung (DIN): Normen und Standards, die in der VOB/C referenziert werden.
  5. BGB: §§ 631-650 Werkvertragsrecht, insbesondere im Kontext von Bauverträgen

Warnhinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Die Informationen sind gut recherchiert und in der Praxis erprobt. Besprechen Sie diese Informationen mit einer Rechtsberatung. Die Daten hier sollen Ihnen einen Ansatz geben, wie die Dinge stehen und wie Sie sie strategisch in ihre Position in Verhandlung und geregeltem Bauablauf verwenden können.

Weiter lesen: Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und ihre Kommunikation

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